Alle Amateure die im Erotikbereich tätig sind, ob Haupt- oder Nebenberuflich, unterliegen der Steuerpflicht! Hier gibt es einen kurzen Überblick, sollten jedoch Fragen sein, so stell‘ sie bitte einem Mitarbeiter vom Finanzamt oder einem Steuerberater!
Thema Finanzamt
Wer sich bei Camportalen anmeldet und dort sendet, arbeitet auf selbständiger Basis. Dafür braucht man einen Gewerbeschein inklusive Steuernummer.
Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein haupt- oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Gem. § 14 GewO muss jede gewerbliche Tätigkeit die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben wird angemeldet werden. Je nach Zuständigkeit ist dafür das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes verantwortlich.
Der Gewerbeschein kostet je nach Gemeinde zwischen 15 bis 60 Euro und das Formular kann vorab auch telefonisch angefordert oder aus dem Internet heruntergeladen werden. Ausgefüllt muss dieser persönlich bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Außerdem wird ein gültiger Ausweis, bzw. ein Reisepass benötigt. Nach Abgabe des Anmeldebogens werden die Daten automatisch an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung erhält man in Form des Gewerbescheins, die Steuernummer später vom Finanzamt. Ich habe sie damals zugeschickt bekommen.
Nun muss man auf der Anmeldung seine Tätigkeit angeben. Wer nicht Camgirl dort zu stehen haben will, sollte mal den Beamten fragen, ob man eine übergeordnete Kategorie nehmen könnte. Aus Erfahrung weiß ich, dass das Fragen sicher erst einmal peinlich ist, aber a.) ist es ein Fremder und b.) sind die meisten alle sehr nett.
Wann ist man ein Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Gründungsjahr, bzw. im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 22.000 € nicht übersteigen wird bzw. überstiegen hat und im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sind die Bedingungen erfüllt, kommt automatisch die Kleinunternehmerregelung zu tragen. Bei der Gründung eines Gewerbes, ist auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Wer sich nicht sicher ist googlelt ein wenig oder fragt direkt beim Finanzamt nach!
Muss man Kleinunternehmer sein?
Nein, der Unternehmer kann bei der Gründung, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. An diese Entscheidung ist der Unternehmer anschließend fünf Jahre gebunden.
Was ist der Vorteil der Kleinunternehmerregelung?
- Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung, ihre Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit.
- Der Kleinunternehmer muss keine doppelte Buchführung anlegen, es wird nur eine einfache Einnahmeüberschuss Rechnung der Steuererklärung beigefügt.
Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?
- Auf den Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden
- Es wird keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt
- Gezahlte Umsatzsteuer kann nicht abgesetzt werden
- Vereinfachte umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten
Was hat die Kleinunternehmerregelung zur Folge?
Diese Regelung bewirkt, dass ein Kleinunternehmer (ganz gleich, ob gewerblich, nebenberuflich oder freiberuflich) von der Verpflichtung des Ausweisens der Umsatzsteuer befreit wird. Praktisch bedeutet dies, dass ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen darf. Auch ist es nicht gestattet, einen Hinweis, wie beispielsweise 19% Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer enthalten, in den Rechnungen stehen zu haben. Ein Kleinunternehmer ist nicht in der Lage Erwerbssteuern oder Vorsteuern vom Finanzamt zu erhalten.
Die Einkommenssteuererklärung:
Hierfür gibt es beim Finanzamt einen Vordruck, der eingereicht werden kann. Sind Deine Einnahmen unter dem Freibetrag von 22.000€, so reicht eine formlose Gewinnermittlung aus, die beigefügt wird. Sich hier auch mal die Anlage GSE näher anschauen und vielleicht mit/anstelle einreichen. Generell empfehle ich sich anderweitig schlau zu machen. Es gibt genug Foren und Seiten im Internet, sowie kostengünstige Beratungsstellen in den jeweiligen Städten. Frage z.B. beim Bürgeramt nach. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Und zum Thema Schwarzarbeit denke ich, brauche ich hier nichts zu sagen!
Steuerabgaben
Was Du an Steuern zahlen musst, das kann ich so nicht beantworten. Es hängt davon ab ob Du noch einen anderen Job hast, wie viel Du vor hast auf den Camportalen zu verdienen, etc. Pauschal würde ich sagen einfach ein Drittel der Einnahmen zur Seite legen, vielleicht auf ein Sparkonto mit guter Verzinsung und sich freuen, wenn man nichts Nachzahlen muss! Interessant hierfür sind die Seiten abgabenrechner.de und/oder steuertipps.de.
Ein klasse Einkommensrechner für Selbständige findest Du übrigens unter 🔗 selbstaendigen-rechner.de
Außerdem können Arbeitsmaterialien, wie Computer, Dessous, Toys, sowie der DSL-Anschluss (anteilig) abgesetzt werden. Sogar ein extra Zimmer, welches nur für den Job genutzt wird, kann mit angegeben werden. Hierzu befrage aber bitte einen Fachmann! Du kannst sogar direkt zum Finanzamt gehen, sie sind verpflichtet Dir Auskunft zu geben. Nähere Informationen kann ich hier nicht weiter geben, da ich weder beim Finanzamt angestellt, noch als Steuerberaterin tätig bin. 🙂
Zum Schluss
Ich habe mir ein zweites Konto angelegt, kostenlose Girokonten gibt es ja mittlerweile zu Hauf und dorthin gehen die Einnahmen aller Portale auf denen ich sende. Die Rechnungen über meinen Camverdienst finde ich in den jeweiligen Accounts der einzelnen Portale, kann sie dort abrufen und auch ausdrucken. Für jedes Jahr lege ich mir einen neuen Aktenordner an, in dem ich die Rechnungen unter den jeweiligen Portalen ab hefte. That’s it! Und ein zeitnahes Ablegen erfordert später nicht mehr viel Aufwand und Arbeit, wenn es daran geht die Steuererklärung zu machen!
Hier im Blog gibt es noch einen Nachtrag zum Thema Camgirls & Steuern, vielleicht hilft er Dir noch ein wenig weiter?!
hallo,bin seit einigen tagen camgirl bei visit.eingetragen als kleinunternehmer,warum ziehen die dann trotzdem von meinem anteil 19% ab.das finanzamt sagt das wäre nicht in ordnung,ich müßte brutto gleich netto bekommen.wenn das so gehandhabt wird zahle ich drauf,muss von meinem anteil auch noch steuern zahlen.
hast du einen tip.
vielen dank
Grüß Dich Barbara,
wie Du selber schreibst, bist Du Kleinunternehmer und wie weiter oben geschrieben steht
genau das trifft hier auf Dich zu.
Umsatzsteuer heißt gleich Mehrwertsteuer und das sind die 19%, deshalb wirst Du netto ausbezahlt!
Die Mehrwertsteuer(=Umsatzsteuer) muss sowieso fast komplett an das Finanzamt abgeführt werden. Sie mit auszuweisen lohnt daher nur, wenn Du Dich selbständig machst und schon einiges mehr als 1000 Euro pro Monat verdienst. Dann kannst Du von Deinen Einkäufen z.B. für den Job die enthaltene Mehrwertsteuer gegen rechnen.
Vereinfachte Darstellung und pro Jahr gerechnet:
Du hast Toys im Wert von 100 Euro gekauft, darin enthalten sind 19% Mehrwertsteuer, also 19 €.
Du hast brutto 20.000 Euro verdient, davon sind 3800 € Umsatzsteuer.
3800 € – 19 € = 3781 €
Und diese 3781 € gehen komplett an das Finanzamt.
Was und wie aber alles genau abgerechnet werden kann, dazu braucht man dann aber schon einen Steuerberater und der kostet wieder extra.
Schau doch mal hier nach: vlh.de ist ein seriöser Verein, der Dir bei Steuerfragen und der Einkommenssteuererklärung helfen kann und solltest Du Dich für das Ausbezahlen der Umsatzsteuer entscheiden, dann frage doch bei Visit mal nach, was sie von Dir benötigen, bzw. was Du Dir dann vom Finanzamt besorgen musst. Auch ab welchem Mindesteinkommen das überhaupt Sinn macht.
Ich persönlich habe mich gegen das Ausbezahlen der Umsatzsteuer entschieden, da mein Steuerberater letztendlich teurer war, als was ich ‚gespart‘ habe.
Hoffe, ich konnte Dir etwas helfen?!
Viele Grüße
C.J.
Folgende Frage: Viele Portale führen aber auch an die Ausländischen Finanzämter die Steuer gleich ab. Heißt das dann, dass ich hier in Deutschland 1. noch einmal 19% an das Deutsche Finanzamt zahlen muss und meine Einnahmen versteuern muss? Und was muss versteuert werden, die mir ausgezahlte Provision oder der Umsatz? Ich war bei nem Steuerberater und der hatte keine Ahnung wußte gar nicht was ich von ihm wollte. Problem ist ja auch dass es viele Portale in unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Steuersetzen und Steuergesetzen gibt. Das raffen meist auch noch nicht einmal die Steuerberater.
Hallo Uschi,
und ich dachte in meinem Beitrag hätte ich erwähnt, dass ich weder beim Finanzamt angestellt noch als Steuerberaterin tätig bin *g*!
Nun gut, als erstes würfelst Du hier einiges durcheinander, nämlich die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer), außerdem ist Deine Provision auch gleich Dein Umsatz!
Bei einem monatlichen Brutto Umsatz (= Deine Provision) von 2000 Euro sind 19% Mehrwertsteuer enthalten -> also 380 Euro, somit ergibt das ein Nettoeinkommen von 1620 Euro.
Unterliegst Du nun aber der Kleinunternehmerregelung wird Dir die Umsatzsteuer nicht ausgezahlt und Du erhältst die 1620 Euro, welche es zu versteuern gilt (Einkommensteuer) und zwar nach deutschem Steuerrecht:
In der Regel ist man in dem Land steuerpflichtig, in dem man 183 Tage des Jahres ansässig ist.
Lebst und wohnst Du in Österreich gelten dann deren Steuergesetze.
Auch gibt es in der EU ein Doppelbesteuerungsabkommen, um die doppelte Besteuerung des Einkommens zu vermeiden.
Wenn Du alles genau wissen möchtest, empfehle ich Dir diesen Link: steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5287 Dort und durch weiteres googeln bekommst Du bestimmt Deine erhofften Antworten oder rufe bei den Cam Portalen an, die ihren Sitz im Ausland haben und Dich von dort aus auch auszahlen. 😉
Ich weiß nur soviel, dass ich meine Provisionen per deutschem Recht versteuere und auch nicht doppelt, inklusive der Portale die im Ausland sitzen und mich von dort bezahlen. Zur Umsatzsteuer kann ich Dir nichts sagen, da ich sie nicht bekomme.
Hallo,
bin seit zwei tagen bei vxtool Camboy. Ich möchte dort nur noch ein paar tagen bleiben, denn ich will nur gut 200€ verdienen und dann aufhören. Muss ich dafür jetzt Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer zahlen?.
Kleinunternehmer dürfen ja keinen Umsatz über 17.500€ erwirtschaften, ich möchte ja nur gut 200€ verdienen und aufhören. Muss ich das beim Finanzamt irgendwie melden oder dies bei der Steuererklärung angeben?
Hoffe Ihr könnt mit dabei helfen.
Grüße Eduard
Hi Eduard,
bei einmalig 200 Euro innerhalb eines kurzen Zeitraumes musst Du Dir keinen Gewerbeschein besorgen und auch keine Umsatzsteuer zahlen. Lediglich im nächsten Jahr gibst Du das dann in Deiner Steuererklärung zu Deinen anderen Einkünften aus 2012 mit an.
Um sich bei Visit-X auszahlen zu lassen, musst Du ja noch das Dokument zur umsatzsteuerlichen Einordnung ausfüllen. Einfach das erste Kästchen ankreuzen und Dir wird Dein Umsatz dann netto berechnet/ausgezahlt. (Netto = ohne Umsatzsteuer)
Viel Erfolg Dir 😉
C.J.
Hey C.J.!
Ich hätte auch mal eine Frage. Ich bin Studentin und habe momentan Semesterferien bis zum. 22.10. Da ich sehr durch Hausarbeiten schreiben eingebunden bin, wäre ich zeitlich zu unflexibel, um einen Ferienjob zu machen, da diese meist tagsüber sind, wenn ich in der Bibliothek lerne.
Ich spiele mit dem Gedanken, mich auf einigen Portalen anzumelden, um eventuell ein paar Euros zu verdienen, bis die Uni wieder anfängt, wegen der freien Zeiteinteilung (wenn´s mir Spaß macht bleibe ich auch gern dabei).
Jetzt zu meinen Fragen: Muss ich für die 2 Monate ein Gewerbe anmelden (und ggf. wieder abmelden, falls ich nicht dabei bleibe)? Oder zählt das noch als Hobby?
Ist mit Steuernummer diese Steueridentifikationsnummer (ehemals Lohnsteuerkarte) gemeint, oder ist das etwas anderes?
Ich habe gehört, dass man auf mehreren Camportalen erst ausgezahlt wird, wenn man seine Steuernummer an die weitergereicht hat. Also die braucht man in jedem Fall, auch wenn man den Job nur auf befrenzte Zeit „testen“ will?
LG Kathi
Hi Kathi,
ich würde Dir zu einem Gewerbeschein raten, denn zwei Monate sind zum einen swchon eine lange Zeit, zum anderen wirst Du wahrscheinlich mehr als 200-300 Euro verdienen. Vor allem aber, ob nun regelmaßig (z.B. 3 oder 5 Tage die Woche) oder unregelmaßig (z.B. 1 mal die Woche und das alle zwei Wochen) die Absicht dabei ist eine Gewinnerzielung, also benötigt man in der Regel einen Gewerbeschein. Es gab vor einigen Jahren bei ein paar Gemeinden/Städten noch eine Ausnahmeregelung, dass Selbständige in bestimmten Berufssparten nur eine Steuernummer brauchten. Das war in meiner Stadt damals so, als ich mit Promotion anfing. Aber ob das heute noch so ist, weiß ich leider nicht.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, frage beim Finanzamt/Gewerbeamt nach! Das kostet nichts, kannst ja anrufen und bekommst sozusagen die richtigen Infos direkt von der ‚Quelle‘. Dann kannst Du nichts falsch machen. Kannst ja sagen, dass Du erst einmal vor hast in einem Call-Center zu arbeiten und dort aber eben nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Mache Dir dazu einfach eine Liste mit Fragen, z.B. auch wenn Du einen Gewerbeschein dann benötigst, ob dieser danach dann für eine Weile ‚ruhen‘ kann oder er im Anschluss wieder abgemeldet werden muss.
(Ich bin gerade im Sommer so gut wie nie online, hatte in den letzten Jahren auch mal ganze 9 Monate weder Lust noch Zeit, den Gewerbeschein musste ich aber nicht abmelden.)
Unter ‚Testen‘ verstehe ich in wirklich kurzer Zeit schnell mal 200 Euro verdienen oder den Job für ein, maximal zwei Wochen machen. Alles darüber sehe ich als wirklich grenzwertig an und würde mich da lieber absichern!
Die Cam Portale verlangen von Dir keinen Nachweis, da Du ja für Deine Steuerabgaben selber zu sorgen hast. Ausnahme ist, wenn Du die Umsatzsteuer Dir mit ausbezahlen lässt, also Brutto. Aber das kommt in Deinen Fall ja nicht in Frage.
Was die Steuernummer betrifft, die hat mnit der Identifikationsnummer auf der Steuerkarte nichts zu tun. Ich bin jetzt schon mehrere Jahre selbständig, hatte 2006 meine letzte Festanstellung und wenn sich in den letzten Jahren da nichts geändert hat, und es sozusagen nur noch eine Nummer für alles gibt, muss für diese Tätigkeit eine neue beantragt werden! Die wird Dir eigentlich automatisch nach der Gewerbeanmeldung später dann vom Finanzamt zugesendet.
Tut mir leid, dass das hier alles ein wenig schwammig ist, aber einerseits ist es eben schon etwas her bei mir, anderseits bin ich mit Gesetzesänderungen in dieser Hinsicht so gar nicht vertraut. Daher mein Rat lasse Dich von einem Profi, also Finanzbeamten beraten! Dann bist Du wirklich auf der sicheren Seite. 😉
Was Du auf alle Fälle jetzt schon machen kannst, ist Dich bei den Cam Portalen anzumelden und loszulegen mit dem Geld verdienen und in einer, maximal zwei Wochen und am besten vor der ersten Auszahlung das mit dem Gewerbeschein abgeklaärt, bzw. den beantragt zu haben. So kannst Du auch gleich den Camgirl Job testen *g*.
Ich wünsche Dir ganz viel Erfolg, auch für Dein Studium!
Lieben Gruß
C.J.
Hey!
Erstmal ein riesen großes Lob an diese super Seite hier 🙂
Ich hätte auch mal eine Frage und zwar bezüglich der Krankenversicherung.
Bin Studentin (bei der Barmer versichert) und zahle den Studententarif (64€ im Monat). Möchte auch demnächst mit dem Job als Camgirl starten.
Hatte schon Rücksprache mit meiner Krankenkasse gehalten. Habe unter anderem Namen angerufen (da ich erstmal nicht wollte, dass die wissen wer ich bin, falls die gleich etwas im Computer eingeben und sich Notizen machen) und gesagt „Ich hätte gerne eine allgemeine Information“ und gefragt wie es bei diesem Job mit der Krankenkasse aussieht als Studentin. Mir wurde gesagt, dass um studentisch versichert zu bleiben ein Nebenjob nicht mehr als 20 Stunden die Woche sein darf und das Studium im Vordergrund stehen soll.
Meine Frage: Wie soll man das beweisen? Wenn man schon länger dabei ist und weiß, wie man die Männer um den Finger wickelt, kann man bei 20 Stunden die Woche schon einiges verdienen. Und wie soll man dann beweisen, dass man nicht mehr gearbeitet hat, falls die Krankenkasse ankommt von wegen „hauptberuflich selbständig und nicht nebenberuflich“. Ich will auf keinen Fall zu unrecht den normalen Tarif (ca. 300€) zahlen, sondern als Studentin versichert bleiben.
Und dann hätte ich noch eine Frage: Erfährt die Krankenkasse denn genau von den monatlichen Einkünften? Also gibt es eine Kommunikation zwischen Gewerbeamt, Finanzmt und Krankenkasse? Zwischen Gewerbeamt und Fianzamt ja, dass geht ja auch deinen Schilderungen hervor, aber wird bei einer Gewerbeanmeldung oder beim Beantragen der Steuernummer beim Finanzamt automatisch die Krankenkasse informiert? Oder erfahren die das nicht, wenn man es ihnen nicht gerade auf die Nase bindet?
LG Sabrina
Hallöchen Sabrina,
ich danke Dir! 🙂
Über den Status Student & Krankenkasse weiß ich leider nicht so viel, aber ich schreibe mal, was ich so weiß bzw. machen würde:
In meinem Fall ist es so, dass ich der Krankenkasse den Lohnsteuerjahresausgleich für das letzte Jahr immer vorlegen muss. Sie schauen dann, ob meine Beitragseinstufung im letzten Jahr korrekt war und ob ich womöglich etwas nachzahlen/zurückbekommen muss.
Ein Bekannter von mir ist ebenfalls hauptberuflich Student und nebenberuflich selbständig und er wurde gerade, übrigens auch von der Barmer so eingestuft, dass er nun immer etwas um die 150 Euro zahlen muss. Seine monatliche Umsatzgrenze liegt bei ca. 800 Euro. Diese 20 std. Regel stand bei ihm gar nicht mehr zur Debatte. Warum er aber nun so eingestuft wurde, kann ich Dir leider nicht sagen.
Ansonsten, hast Du ein monatliches Einkommen bis etwa 1300 Euro zahlt man als hauptberuflich freiwilligen Versicherter ~ 225€, das nennt sich dann Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für einkommensschwache Selbstständige. Denke aber, dass letzteres so auf Dich nicht zutreffen wird, da Dein Hauptberuf ja Studentin ist.
Ich würde Dir raten, einfach nochmal bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse anzurufen, z.b. der hkk und da konkret nachfragen, was da auf Dich als Studentin an monatlichen Beiträgen auf Dich zukommt, wenn Du z.B. einmal 800 und einmal 1200 Euro pro Monat verdienen würdest, bei einer 20 std. Woche bzw. auch mal bei einer unabhängigen Stundenanzahl. Die gesetzlichen haben ja alle dieselben Tarfistrukturen, auch bei Studenten, und schreibe Dir dann auf, warum sie Dich wo einordnen.
Was das Nachweisen angeht, dass wäre schon etwas schwierig: Bei fast allen Webcam Portalen, wenn Du Dich in die Senderarea einloggst, findest Du eine Übersicht, wie lange Deine Chats gedauert haben. Das sind zwar ’nur‘ die wirklichen Chatminuten, aber eventuell würde sich so belegen lassen, wann Du angefangen und aufgehört hast. Beginn des ersten Chats und letzter Chat. Ist dann nur mit etwas Arbeitsaufwand verbunden: Tabelle o.ä. anlegen, Screenshots, bzw. Ausdrucke als Beleg dann mit anfügen.
Ich habe Dir noch ein thematisch ähnlichen Link rausgesucht, musst mal gucken, ob Du damit was anfangen kannst:
frag-einen-anwalt.de/Nebenberuflich-selbststaendiger-Student-Beitragshoehe-__f69109.html
Tut mir leid, dass ich Dir so nicht wirklich weiter helfen konnte!
Lieben Gruß
C.J.
Vielen Dank für die Antwort und für den Link.
Ich habe noch eine Freundin gefragt, die auch neben dem Studium selbständig ist (als Journalistin) und sie meinte, ich soll einfach aufpassen, dass ich den Freibetrag (8004€ pro Jahr/ also im Schnitt 667€ pro Monat) nicht überschreite, dann kann mir die Krankenkasse nichts „vorwerfen“, von wegen das Studium würde nicht im Vordergrund stehen.
Ob die Krankenkasse und das Finanzamt und Gewerbeamt in Kommunikation stehen wusste sie nicht. Ich habe nur Angst, dass wenn man mal einen guten Monat, z.B. in den Semesterferien hat und etwas mehr verdient als in anderen Monaten unter dem Semester, dass das Finanzamt gleich die Krankenkasse kontaktiert und die sich melden und mehr Geld wollen. Dann muss man einfach aupassen und ab einem gewissen Betrag erstmal Pause machen mit dem Senden (ich denke das ist die beste Lösung). Weißt du wie es mit der Verbindung zwischen Gewerbeamt und Krankenkasse aussieht?
Eventuell zahlt dein Bekannter einen höheren Tarif, da er über 30 ist ? Dieser preiswerte Tarif von 64€ gilt nämlich nur bis zum 30. Lebensjahr.
Vielen Dank nochmal 🙂
LG
Hi Sabrina,
ich danke Dir für Deine Rückmeldung und auch die Info!
Ja, mein Bekannter ist Ende letzten Jahres 31 geworden, er hat aber auch schon recht viele Semester hinter sich 😀 und soweit ich weiß, musste er bevor diese 150 Euro Einstufung hatte so um die 85€ monatlich an die Barmer zahlen. Aber wie gesagt, Student & Krankenkasse, damit habe ih nicht viel am Hut.
Was die Kommunikation zwischen Finanzamt und Krankenkasse betrifft, das weiß ich leider auch nicht. Denke aber, eine sogennante Querabfrage wird es in der Regel nicht geben (so wie beim Finanz- und Arbeitsamt z.B. da passiert das auf alle Fälle). Hier zählt nur was Du im Jahr verdient und in Deinem Lohnsteuerjahresausgleich angegeben hast. Solange es dann dort nicht zu gravierenden Unstimmingkeiten kommt, fragt bestimmt keiner nach.
Die 667€ pro Monat klingen ja ganz gut. Da brauchst Du bestimmt nicht allzu viele Stunden vor dem PC sitzen und solltest Du merken, dass Du locker neben dem Studium auf das doppelte bis dreifache pro Monat mit dem Senden kommen solltest, weiß man ja nicht *g*, dann kannst ja immer noch gucken, ob sich das dann sogar lohnen würde mehr zu zahlen bei der Krankenkasse.
Ich wünsche Dir auf alle Fälle einen tollen Start & eine nette zahlende Kundschaft! 😉
LG
C.J.
Hallo 🙂
Auch von mir ein Lob und Dank für die tolle Seite!
Auch wenn ich alles durchgelesen habe stellen sich mir noch ein paar Fragen und ich hoffe Du kannst mir helfen.
1.) Ich möchte ungerne, dass meine Familie irgendwie von dem Job erfährt. Ich bin derzeit noch über meine Mutter versichert (Student) und das würde sich dann ja auch ändern. Offiziell möchte ich überall angeben, dass ich Datenpflege im Internet, Chatmoderator oder sowas mache. Geht das? Oder muss ich irgendwo den wirklichen Job mit den Namen der Seiten angeben?
2.) Das ganze klingt nach mega viel Buchhaltung! Lohnt sich das alles im Endeffekt eigentlich noch rein rechnerisch? Ich strebe einen Verdienst von ca. 1000,- netto monatlich an.
Wenn ich meine doofen Fragen so lese merke ich selber, dass ich einen teuren Gang zum Steuerberater machen muss. Aber vielleicht kannst Du mir ja schon so etwas weiter helfen 🙂
Im Moment bin ich nämlich wirklich am überlegen ob ich das Ganze machen soll oder nicht..
Mir gefällt alles – nur habe ich Angst um meine Daten.
Ich denke, dass, obwohl man sich für den Beruf nicht schämen braucht, die offiziell bekannte Ausübung einem später z.B. im Berufsleben Steine in den Weg legen kann.
Dank und einen schönen Abend
Lykke
Sei gegrüßt und vielen lieben Dank, Lykke!
Zu allererst, ich kann das absolut nachvollziehen, wenn man eine gewisse Anonymität wahren möchte! Ich finde das ‚Camgirl sein‘ auch nicht verwerflich, jedoch würde ich es nicht in meinen Lebenslauf schreiben wollen. 😉
Zu Deinen persönlichen Daten:
Die Webcam Anbieter geben gegenüber den Usern natürlich nie etwas von Dir preis! Maximal die ersten zwei Stellen Deiner Postleitzahl (z.B. mdh, nowyoo, etc.) werden in Deinem Profil angezeigt. Das kannst Du aber ändern lassen in dem Du den Support anschreibst und sie bittest eine andere Postleitzahl einzutragen. Das habe ich auch gemacht und ist gar kein Problem. Ansonsten erfährt der User nur das was Du von Dir erzählst und was er auf Deinen Fotos & Videos, bzw. Profil sieht.
Was die Behörden angeht, da brauchst Du ja einen Gewerbeschein. Bei der Gewerbeanmeldung musst Du die Branche angeben, z.B. Internetdienstleistung oder Du fragst dann vor Ort nach zu welcher Branche man Chatmoderator/Datenpflege im Internet einordnen würde und trägst dann dies im Antrag ein. Mehr wollen sie über den Job auch gar nicht wissen und ist das erledigt, hast Du auch nichts mehr mit denen zu tun.
Einmal jährlich musst Du dann Deine Steuererklärung machen und diese beim Finanzamt einreichen. Ziehst Du einen Steuerberater hinzu, erfährt dieser natürlich was Du machst. Im Endeffekt könntest Du das aber auch selber machen, musst Dich nur ein wenig einfuchsen bzw. ich kann Dir dafür das Steuersparbuch von WISO empfehlen.
Bei jedem Webcam Portal auf dem Du sendest, also Geld verdienst, erhältst Du über Deinen Verdienst eine Rechnung. Würdest Du in diesem Jahr noch mit dem Senden anfangen, machst Du im nächsten Jahr die Steuererklärung für 2012. Dazu würdest Du dann alle Beträge von Deinen Rechnungen aus 2012 zusammenaddieren und die Gesamtsumme in der Steuererklärung angeben. So, würde das dann ans Finanzamt weitergeleitet werden.
(Das ist jetzt ein wenig vereinfacht erklärt, da Du ja noch gewisse Dinge absetzen kannst, z.B. Internetgebühren anteilig, ‚Arbeitskleidung‘ & Zubehör, je nach Deiner Wohnsituation auch ein extra Arbeitszimmer, … – die Software von WISO ist wie gesagt echt gut zieht solche Dinge auch mit ein in die Berechnung, kostet etwa 30 Euro. Wäre auch gerade für die letzten paar Wochen des Jahres eine echte alternative zu einem Steuerberater.)
Achso, Rechnungen, Quittungen am besten ordentlich abheften und schon ein paar Jahre aufheben. Das Finanzamt will das so erstmal nicht sehen, sollte es aber mal zu einer Steuerprüfung kommen, musst Du alles was Du dann mal angegeben hast, belegen können.
Worüber Du vielleicht nachdenken solltest, Dir ein extra Konto zuzulegen. Also, je nachdem ob da außer Dir auf Dein jetziges noch jemand Zugriff hat, z.B. Deine Eltern?! Auf den diversen Überweisungen der Webcam Anbieter steht zwar nicht ‚Camgirl Tätigkeit‘ als Absender drauf, aber meist kommt der Portal Name doch irgendwie bei einer Übweisung vor, wenn auch nur mal abgekürzt o.ä.
Jetzt noch zur Krankenkasse, sie wollen ebenfalls nicht detailliert wissen, was genau Du da treibst, bzw. die Information das Du als Selbständige im Internet Dein Geld verdienst reicht da eigentlich schon aus. Für sie ist eigentlich nur wichtig, wie viel Du verdienst, damit sie Dich in einordnen können. Soweit ich weiß, kannst Du als Selbständiger mit einem Einkommen unter etwa 1200 Euro Dich für ungefähr 225€ bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwilligen versichern lassen. Wie das mit dem Status Student & selbständig aussieht, musst Du dann dort einfach mal nachfragen.
Sollte die Krankenkasse den Verdacht haben, dass Du mehr verdienst als Du angegeben hast – um in eine günstigere Beitragsklasse zu kommen – oder Du noch nicht angeben könntest wie viel genau Du monatlich verdienen wirst, kann sie den Lohnsteuerjahresausgleich von Dir anfordern. Aber wie gesagt, die Camgirl Tätigkeit steht da nicht drin.
Um ein wenig Bürokratie wirst Du da leider nicht drumherum kommen, aber es hört sich jetzt erstmal nach mehr an, als es in Wirklichkeit ist! Ich kann Dir nur den Tipp geben, alles zeitnah abzuheften, denn so hast Du wenn es an die Steuererklärung geht alles parat und muss nicht erst die Rechnungen suchen, ausdrucken & sortieren.
Ich z.B. mache das alle zwei Monate an jedem zweiten Sonntag: Drucke mir die Rechnungen aus und hefte sie nach Webcam Anbieter sortiert ab und trage mir den Verdienst im meine Excel-Tabelle ein. Das dauert nicht mal 10 min. Du wirst da aber mit Sicherheit Dein eigenes System finden. 😉
So, ich hoffe ich konnte Dir den ‚Schrecken‘ bezgl. Deiner persönlichen Daten & des bürokratischen Aufwandes nehmen?!!
Falls noch Fragen aufkommen ich bin hier *g*, ansonsten Dir einen guten Start!
Liebe Grüße
C.J.
Guten Morgen 🙂
Vielen, vielen Dank!
Du hast mir alles super beantwortet und auch die Zweifel genommen.
Als erstes mache ich mich an die Sache mit dem Support und der Postleitzahl.
An mein Konto kommt niemand ran – das kann so bleiben.
Die Software klingt nach einer super Idee und ich bin sehr organisiert, sodass abheften usw. eher zum Hobby werden wird 😀
Ich bin gerade auf der Suche nach den zu zahlenden Prozentsätzen – würde mir gerne vorher ein Bild davon machen wieviel ich brutto verdienen muss um auf meien angepeilten 1000,- (KV schon gezahlt) zu kommen.
Gruß und vielen Dank
Lykke
Prima, Lykke … dann viel Erfolg! 😉